Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) ist ein oft unterschätzter Baustein der Altersvorsorge. Arbeitnehmer haben bereits seit 2002 einen gesetzlichen Anspruch auf Entgeltumwandlung (§ 1a BetrAVG); das Betriebsrentenstärkungsgesetz hat die betriebliche Altersvorsorge seit 2018 zusätzlich gestärkt – und die steuerlichen Vorteile sind erheblich.
Die Fördergrenzen 2026
Im Jahr 2026 gelten folgende steuerliche Fördergrenzen für die bAV:

| Förderart | Monatlich | Jährlich |
|---|---|---|
| Steuerfrei (§ 3 Nr. 63 EStG) | 676 € | 8.112 € |
| Sozialversicherungsfrei | 338 € | 4.056 € |
Der doppelte Steuervorteil
Die bAV wirkt doppelt: Zum einen senkt die Entgeltumwandlung das zu versteuernde Bruttoeinkommen. Zum anderen spart der Arbeitnehmer Sozialversicherungsbeiträge (bis zur Beitragsbemessungsgrenze).
Die steuerlichen Grenzen 2026:
- Steuerfrei umwandelbar: bis zu 676 €/Monat (8 % der Beitragsbemessungsgrenze)
- Davon sozialversicherungsfrei: bis zu 338 €/Monat (4 % der Beitragsbemessungsgrenze)
- Die tatsächliche Steuer- und SV-Ersparnis hängt vom persönlichen Steuersatz und den individuellen Beiträgen ab und greift nur innerhalb dieser Grenzen.
Arbeitgeberzuschuss seit 2022 Pflicht
Seit dem 1. Januar 2022 muss der Arbeitgeber bei Entgeltumwandlung einen Zuschuss von mindestens 15 % leisten, sofern er durch die Umwandlung Sozialversicherungsbeiträge spart. Die Höhe des Zuschusses bemisst sich nach den vom Arbeitgeber tatsächlich eingesparten Sozialversicherungsbeiträgen.
Die fünf Durchführungswege
- Direktversicherung: Der häufigste Weg – einfach und transparent
- Pensionskasse: Ähnlich der Direktversicherung
- Pensionsfonds: Mehr Anlagefreiheit, höhere Renditechancen
- Unterstützungskasse: Keine Begrenzung der steuerfreien Beiträge
- Direktzusage: Meist für Führungskräfte und GGF
Nachteile beachten
Die bAV hat auch Schattenseiten: Die Rente wird im Alter voll besteuert und es fallen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge an. Außerdem reduzieren geringere SV-Beiträge den Anspruch auf gesetzliche Rente und Arbeitslosengeld. Trotzdem überwiegen für die meisten Gutverdiener die Vorteile deutlich.
Fazit
Die bAV ist ein Pflichtbaustein für jeden Arbeitnehmer mit Optimierungswunsch. Bis zu 676 € monatlich steuerfrei plus Arbeitgeberzuschuss machen die bAV zu einem der effizientesten Vorsorgewege.
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Niclas Denzer ist Gründer und Geschäftsführer von NC Finance in Hamburg. Mit Erfahrung in den Bereichen Bank, Versicherung, Immobilien und Private Wealth begleitet er Gutverdiener, Akademiker und Unternehmer beim strukturierten Vermögensaufbau.