Du denkst darüber nach, eine Immobilie im Ausland zu kaufen – als Kapitalanlage, Feriendomizil oder Altersruhesitz? Gute Idee. Aber bevor du dich in die Suche nach der perfekten Finca auf Mallorca oder dem Apartment an der portugiesischen Algarve stürzt, solltest du eines wissen: Die steuerlichen Fallstricke bei Auslandsimmobilien sind erheblich – und die meisten Gutverdiener unterschätzen sie massiv. Wer hier nicht sauber plant, zahlt im schlimmsten Fall doppelt Steuern oder verschenkt wertvolle Gestaltungsspielräume.
Doppelbesteuerungsabkommen: Dein wichtigstes Werkzeug
Wenn du als in Deutschland unbeschränkt Steuerpflichtiger eine Immobilie im Ausland besitzt, greift zunächst das sogenannte Welteinkommensprinzip: Deutschland besteuert grundsätzlich alle deine Einkünfte – egal, wo sie anfallen. Gleichzeitig will aber auch das Land, in dem die Immobilie steht, seinen Anteil. Um diese Doppelbesteuerung zu vermeiden, hat Deutschland mit über 90 Staaten Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) geschlossen.
Die meisten DBA weisen das Besteuerungsrecht für Immobilieneinkünfte dem Belegenheitsstaat zu – also dem Land, in dem die Immobilie liegt. Deutschland stellt diese Einkünfte dann entweder frei (Freistellungsmethode) oder rechnet die im Ausland gezahlte Steuer an (Anrechnungsmethode). Bei den meisten europäischen Ländern wie Spanien, Portugal, Italien oder Frankreich gilt die Freistellungsmethode mit Progressionsvorbehalt. Das bedeutet: Deine ausländischen Mieteinnahmen sind in Deutschland zwar steuerfrei, erhöhen aber den Steuersatz auf dein restliches deutsches Einkommen.
Ein konkretes Beispiel: Du verdienst in Deutschland 120.000 Euro und erzielst in Spanien Mieteinnahmen von 15.000 Euro nach lokalen Abzügen. Die 15.000 Euro werden in Deutschland freigestellt, aber dein Steuersatz auf die 120.000 Euro wird so berechnet, als hättest du 135.000 Euro verdient. Bei einem Grenzsteuersatz von 42 % kann das schnell 1.500 bis 2.000 Euro zusätzliche Steuerlast in Deutschland bedeuten.
Steuern im Belegenheitsstaat: Was vor Ort auf dich zukommt
Jedes Land hat seine eigenen Steuerregeln für Immobilieneinkünfte. Die wichtigsten Posten, die du kennen solltest:
Einkommensteuer auf Mieteinnahmen: In Spanien zahlst du als Nicht-Resident pauschal 19 % auf Nettomieteinnahmen (EU-Bürger). In Portugal liegt der Satz bei 25 % (oder 28 % für Nicht-EU-Bürger), wobei du dich auch für eine reguläre Veranlagung entscheiden kannst. In Italien beträgt die sogenannte Cedolare Secca 21 % – eine attraktive Flat Tax auf Mieteinnahmen, die gerade für Kapitalanleger interessant ist.
Grundsteuer und Vermögensteuer: Viele beliebte Anlageländer erheben zusätzlich Vermögensteuern. Spanien kennt den Impuesto sobre el Patrimonio mit Freibeträgen ab 700.000 Euro, Frankreich die IFI (Impôt sur la Fortune Immobilière) ab 1,3 Millionen Euro Immobilienvermögen. Diese Steuern fallen zusätzlich zur Einkommensteuer an und werden in Deutschland nicht angerechnet.
Spekulationssteuer beim Verkauf: In den meisten Ländern ist auch der Veräußerungsgewinn steuerpflichtig. In Spanien werden 19 % auf den Gewinn fällig, in Portugal 28 % (oder 50 % des Gewinns zum regulären Tarif). Die deutsche 10-Jahres-Frist für steuerfreie Immobilienverkäufe gilt übrigens nicht für Auslandsimmobilien – hier zählt das jeweilige nationale Recht.
Beschränkte Steuerpflicht: Wenn du im Ausland zum Steuerpflichtigen wirst
Sobald du eine Immobilie im Ausland besitzt und daraus Einkünfte erzielst, wirst du dort in der Regel beschränkt steuerpflichtig. Das heißt: Du musst im Belegenheitsstaat eine Steuererklärung abgeben – auch wenn du dort nicht wohnst. In vielen Ländern benötigst du dafür eine lokale Steuernummer (NIE in Spanien, NIF in Portugal, Codice Fiscale in Italien) und idealerweise einen lokalen Steuerberater.
Die Kosten für die lokale Steuererklärung liegen typischerweise zwischen 300 und 800 Euro pro Jahr – kein Vermögen, aber ein Posten, den viele Käufer bei ihrer Renditeberechnung vergessen. Dazu kommen eventuell Kosten für einen deutschen Steuerberater, der die ausländischen Einkünfte korrekt in deiner deutschen Steuererklärung erfasst. Rechne mit insgesamt 800 bis 1.500 Euro jährlich für die steuerliche Verwaltung einer Auslandsimmobilie.
Abschreibung und Werbungskosten: Was du wo absetzen kannst
Ein häufiger Irrtum: Viele denken, sie könnten die deutsche AfA (2 % linear) einfach auf ihre Auslandsimmobilie anwenden. Tatsächlich gelten aber die Abschreibungsregeln des Belegenheitsstaats – und die weichen teilweise erheblich ab. In Spanien liegt die reguläre Abschreibung bei 3 % auf den Gebäudewert, in Frankreich sind es je nach Bauteil zwischen 1,25 % und 6 % (Komponentenansatz). Portugal erlaubt eine Abschreibung von 2 % auf Wohnimmobilien.
Werbungskosten wie Verwaltungsgebühren, Instandhaltung, Versicherungen und Zinsen auf ein Finanzierungsdarlehen kannst du in der Regel im Belegenheitsstaat absetzen. Aber Achtung: Nicht jedes Land erkennt dieselben Kosten an. Spanien erlaubt EU-Bürgern den Abzug von Werbungskosten, während Nicht-EU-Bürger pauschal auf die Bruttomieteinnahmen besteuert werden – ohne jeden Abzug.
Für die deutsche Steuererklärung gilt: Wenn die Einkünfte in Deutschland freigestellt sind (Freistellungsmethode), kannst du die Werbungskosten in Deutschland nicht nochmal absetzen. Sie mindern nur den Progressionsvorbehalt. Bei der Anrechnungsmethode dagegen werden die Werbungskosten nach deutschen Regeln berücksichtigt und die ausländische Steuer angerechnet.
Gestaltungstipps für deine Auslandsimmobilie
Finanzierungsstruktur prüfen: In vielen Fällen lohnt es sich, die Auslandsimmobilie über ein Darlehen zu finanzieren – auch wenn du das Eigenkapital hättest. Die Darlehenszinsen mindern die steuerpflichtigen Mieteinnahmen im Belegenheitsstaat und reduzieren damit die lokale Steuerlast. Ob du das Darlehen bei einer deutschen oder einer ausländischen Bank aufnimmst, hat dabei unterschiedliche steuerliche und praktische Auswirkungen.
Haltestruktur überdenken: Für größere Investments kann es sinnvoll sein, die Auslandsimmobilie über eine GmbH oder eine ausländische Gesellschaft zu halten. In Spanien etwa reduziert eine spanische S.L. (Sociedad Limitada) unter bestimmten Voraussetzungen die Steuerlast auf Mieteinnahmen und Veräußerungsgewinne. Allerdings steigen damit auch der Verwaltungsaufwand und die Kosten erheblich – diese Struktur rechnet sich in der Regel erst ab einem Immobilienwert von 500.000 Euro aufwärts.
Erbschaftsteuer nicht vergessen: Das ist der Punkt, den die wenigsten auf dem Schirm haben. Stirbt der Eigentümer einer Auslandsimmobilie, kann sowohl in Deutschland als auch im Belegenheitsstaat Erbschaftsteuer anfallen. Die DBA decken Erbschaftsteuer oft nicht oder nur teilweise ab. Spanien etwa erhebt je nach Region zwischen 7,65 % und 34 % Erbschaftsteuer – und die deutschen Freibeträge von 400.000 Euro für Kinder gelten dort nicht. Vorweggenommene Erbfolge oder eine Schenkung zu Lebzeiten kann hier erhebliche Vorteile bringen.
Fazit: Auslandsimmobilien lohnen sich – mit der richtigen Planung
Eine Immobilie im Ausland kann eine hervorragende Ergänzung deines Portfolios sein: Diversifikation, potenzielle Wertsteigerung, Mieteinnahmen in einer anderen Währung und natürlich der persönliche Nutzen als Feriendomizil. Aber die steuerliche Komplexität ist real. Zwischen Doppelbesteuerungsabkommen, lokaler Steuerpflicht, unterschiedlichen Abschreibungsregeln und erbschaftsteuerlichen Fallstricken gibt es zahlreiche Stellschrauben – und noch mehr Fehlerquellen.
Mein Rat: Lass dich vor dem Kauf von einem Steuerberater beraten, der sowohl das deutsche Recht als auch das Recht des Ziellandes kennt. Die Beratungskosten von 1.000 bis 2.000 Euro für eine fundierte Vorabanalyse können dir leicht das Zehnfache an unnötigen Steuern ersparen. Und wenn du wissen willst, wie eine Auslandsimmobilie in deine gesamte Vermögens- und Steuerstrategie passt, dann lass uns sprechen.



