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Basisversorgung und Schicht 1 Altersvorsorge optimieren

Die erste Schicht der Altersvorsorge – die Basisversorgung – bietet Gutverdiener die höchsten steuerlichen Absetzungsmöglichkeiten. Wer die gesetzliche Rente mit einer Rürup-Rente kombiniert, kann seine Steuerlast um fünfstellige Beträge senken.

Was gehört zur ersten Schicht?

  • Gesetzliche Rentenversicherung (GRV)
  • Berufsständische Versorgungswerke (Ärzte, Rechtsanwälte, Architekten etc.)
  • Landwirtschaftliche Alterskasse
  • Rürup-Rente (Basisrente)

100 % Sonderausgabenabzug seit 2023

Seit 2023 sind Beiträge zur Basisversorgung zu 100 % als Sonderausgaben absetzbar. Der Höchstbetrag 2026 liegt bei 30.826 € für Ledige und 61.652 € für Verheiratete. Achtung: Beiträge zur GRV oder zum Versorgungswerk werden angerechnet.

Schicht 1: So optimieren Gutverdiener ihre Basisversorgung

Beispiel Angestellter (Brutto 100.000 €): GRV-Beitrag Arbeitnehmeranteil: ca. 9.300 €. Verbleibender Rürup-Spielraum: ca. 21.500 €. Steuerersparnis bei 42 %: ca. 9.000 €.

Besondere Strategie für Selbständige

Selbständige ohne GRV-Pflicht können den vollen Höchstbetrag von 30.826 € in die Rürup-Rente einzahlen. Bei einem Spitzensteuersatz von 42 % ergibt das eine Steuerersparnis von rund 13.620 € – fast die Hälfte des eingezahlten Betrags kommt über die Steuererklärung zurück.

Nachgelagerte Besteuerung als Vorteil nutzen

Die Beiträge werden steuerfrei eingezahlt, die Rente im Alter besteuert. Der Vorteil: Im Ruhestand ist der persönliche Steuersatz typischerweise deutlich niedriger als in der Erwerbsphase. Wer heute mit 42 % Spitzensteuersatz Beiträge absetzt und im Alter nur 25 % Steuersatz hat, spart effektiv 17 Prozentpunkte.

Fazit

Die Optimierung der ersten Schicht sollte für Gutverdiener Priorität haben: Der steuerliche Hebel ist hier am größten. Erst wenn Schicht 1 ausgereizt ist, sollten Schicht 2 und 3 bespielt werden.

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