Die erste Schicht der Altersvorsorge – die Basisversorgung – bietet Gutverdiener die höchsten steuerlichen Absetzungsmöglichkeiten. Wer die gesetzliche Rente mit einer Rürup-Rente kombiniert, kann seine Steuerlast um fünfstellige Beträge senken.
Was gehört zur ersten Schicht?
- Gesetzliche Rentenversicherung (GRV)
- Berufsständische Versorgungswerke (Ärzte, Rechtsanwälte, Architekten etc.)
- Landwirtschaftliche Alterskasse
- Rürup-Rente (Basisrente)
100 % Sonderausgabenabzug seit 2023
Seit 2023 sind Beiträge zur Basisversorgung zu 100 % als Sonderausgaben absetzbar. Der Höchstbetrag 2026 liegt bei 30.826 € für Ledige und 61.652 € für Verheiratete. Achtung: Beiträge zur GRV oder zum Versorgungswerk werden angerechnet.

Beispiel Angestellter (Brutto 100.000 €): GRV-Beitrag Arbeitnehmeranteil: ca. 9.300 €. Verbleibender Rürup-Spielraum: ca. 21.500 €. Steuerersparnis bei 42 %: ca. 9.000 €.
Besondere Strategie für Selbständige
Selbständige ohne GRV-Pflicht können den vollen Höchstbetrag von 30.826 € in die Rürup-Rente einzahlen. Bei einem Spitzensteuersatz von 42 % ergibt das eine Steuerersparnis von rund 13.620 € – fast die Hälfte des eingezahlten Betrags kommt über die Steuererklärung zurück.
Nachgelagerte Besteuerung als Vorteil nutzen
Die Beiträge werden steuerfrei eingezahlt, die Rente im Alter besteuert. Der Vorteil: Im Ruhestand ist der persönliche Steuersatz typischerweise deutlich niedriger als in der Erwerbsphase. Wer heute mit 42 % Spitzensteuersatz Beiträge absetzt und im Alter nur 25 % Steuersatz hat, spart effektiv 17 Prozentpunkte.
Fazit
Die Optimierung der ersten Schicht sollte für Gutverdiener Priorität haben: Der steuerliche Hebel ist hier am größten. Erst wenn Schicht 1 ausgereizt ist, sollten Schicht 2 und 3 bespielt werden.




