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Du verdienst gut, hast über die Jahre ein solides Vermögen aufgebaut – und dann kommt irgendwann die unbequeme Frage: Was passiert eigentlich mit all dem, wenn du es an deine Kinder oder Enkel weitergibst? Die Antwort ist oft ernüchternd: Der Fiskus greift bei der Erbschaftsteuer kräftig zu. Je nach Vermögenshöhe können schnell Steuersätze von 19 bis 30 Prozent fällig werden. Doch es gibt einen legalen Weg, diesen Steuerhammer deutlich abzumildern – die vorweggenommene Erbfolge.

Älteres Paar plant die Vermögensübertragung an die nächste Generation

Was ist die vorweggenommene Erbfolge?

Hinter dem sperrigen Begriff steckt ein einfaches Prinzip: Du überträgst Vermögen bereits zu Lebzeiten an deine Kinder, Enkel oder andere Begünstigte – statt erst im Erbfall. Das Entscheidende dabei: Die Freibeträge bei Schenkungen sind identisch mit denen bei der Erbschaftsteuer. Jedes Kind hat einen Freibetrag von 400.000 Euro pro Elternteil, Enkel erhalten 200.000 Euro pro Großelternteil. Und der wichtigste Clou: Diese Freibeträge erneuern sich alle zehn Jahre vollständig.

Das bedeutet konkret: Ein Ehepaar mit zwei Kindern kann innerhalb von zehn Jahren insgesamt 1,6 Millionen Euro komplett steuerfrei übertragen – 400.000 Euro pro Elternteil und Kind. Wartet man weitere zehn Jahre, lassen sich erneut 1,6 Millionen Euro verschenken. Über zwei Zyklen hinweg sind das 3,2 Millionen Euro, auf die kein einziger Cent Schenkungsteuer anfällt.

Warum Gutverdiener besonders profitieren

Gerade wenn du ein Einkommen von 100.000 Euro oder mehr im Jahr erzielst, wächst dein Vermögen oft schneller, als du es verbrauchst. Das Problem: Je größer die Erbmasse am Ende ist, desto höher fällt die Steuerlast aus. Bei einem Vermögen von 2 Millionen Euro pro Kind – nach Abzug des Freibetrags von 400.000 Euro – fällt Erbschaftsteuer auf 1,6 Millionen Euro an. In Steuerklasse I (Kinder) sind das bei diesem Betrag 19 Prozent, also rund 304.000 Euro pro Kind. Bei zwei Kindern gehen über 600.000 Euro an den Staat.

Hättest du stattdessen frühzeitig in Zehn-Jahres-Schritten übertragen, wäre ein Großteil dieses Vermögens innerhalb der Freibeträge geblieben – und die Steuerbelastung im Erbfall drastisch geringer oder sogar null.

Immobilien klug verschenken: So funktioniert die Übertragung mit Nießbrauch

Besonders bei Kapitalanlageimmobilien ist die vorweggenommene Erbfolge ein starkes Instrument. Du überträgst die Immobilie an dein Kind, behältst dir aber ein Nießbrauchrecht vor. Das heißt: Du wohnst weiterhin in der Immobilie oder kassierst die Mieteinnahmen – obwohl sie rechtlich bereits deinem Kind gehört.

Der steuerliche Vorteil ist doppelt: Erstens mindert der Nießbrauch den steuerlichen Wert der Schenkung erheblich. Der Kapitalwert des Nießbrauchs wird vom Verkehrswert der Immobilie abgezogen. Bei einer Immobilie mit einem Verkehrswert von 800.000 Euro und einem Nießbrauchvorbehalt zugunsten eines 55-Jährigen kann sich der schenkungsteuerliche Wert auf unter 400.000 Euro reduzieren – und damit komplett innerhalb des Freibetrags bleiben. Zweitens bleibt deine wirtschaftliche Situation unverändert: Du verlierst weder Einkommen noch Nutzungsmöglichkeit.

Die 10-Jahres-Regel: Timing ist alles

Der Zehn-Jahres-Rhythmus ist das Herzstück jeder intelligenten Schenkungsplanung. Die Freibeträge gelten pro Empfänger und pro Schenker – und erneuern sich jeweils nach Ablauf von zehn Jahren. Wer also mit 45 Jahren beginnt, kann bis zum Alter von 75 drei vollständige Zyklen nutzen.

Ein konkretes Beispiel: Du bist 50 Jahre alt, verheiratet, hast zwei Kinder und ein Gesamtvermögen von 4 Millionen Euro. Dein Ziel ist es, möglichst viel steuerfrei zu übertragen.

Im ersten Zyklus (Alter 50–60) übertragt ihr als Ehepaar je 400.000 Euro an jedes Kind – insgesamt 1,6 Millionen Euro steuerfrei. Im zweiten Zyklus (Alter 60–70) wiederholt ihr das Ganze: erneut 1,6 Millionen Euro ohne Schenkungsteuer. Damit habt ihr innerhalb von 20 Jahren 3,2 Millionen Euro eures Vermögens steuerfrei an die nächste Generation übertragen. Die verbleibenden 800.000 Euro fallen im Erbfall unter die dann erneut verfügbaren Freibeträge – und sind ebenfalls steuerfrei.

Darauf solltest du bei der Gestaltung achten

So attraktiv die vorweggenommene Erbfolge ist – sie erfordert eine sorgfältige Planung. Ein paar zentrale Punkte, die du beachten solltest:

Zunächst der Pflichtteilsschutz: Schenkungen zu Lebzeiten können im Erbfall Pflichtteilsergänzungsansprüche auslösen. Diese Ansprüche verjähren ebenfalls nach zehn Jahren – ein weiterer Grund, frühzeitig zu beginnen. Erst wenn die Schenkung länger als zehn Jahre zurückliegt, ist sie beim Pflichtteil komplett außen vor.

Dann die Rückfallklauseln: In jedem Schenkungsvertrag sollte eine Rückfallklausel enthalten sein. Sie stellt sicher, dass die Immobilie oder das Vermögen an dich zurückfällt, falls dein Kind vor dir verstirbt, in die Insolvenz gerät oder sich scheiden lässt. Ohne diese Klausel riskierst du, dass das geschenkte Vermögen in fremde Hände gelangt.

Auch die Grunderwerbsteuer ist relevant: Schenkungen an Kinder und Ehegatten sind grunderwerbsteuerfrei. Übertragungen an Geschwister, Neffen oder Nichten hingegen lösen Grunderwerbsteuer aus – je nach Bundesland zwischen 3,5 und 6,5 Prozent. Die Wahl des Empfängers hat also direkte steuerliche Konsequenzen.

Schließlich das Thema Dokumentation: Jede Schenkung sollte notariell beurkundet und beim Finanzamt angezeigt werden – auch wenn sie innerhalb der Freibeträge liegt. Die Anzeigepflicht besteht nach § 30 ErbStG innerhalb von drei Monaten. Wer hier nachlässig ist, riskiert Ärger bei der nächsten Übertragung.

Fazit: Früh anfangen zahlt sich aus

Die vorweggenommene Erbfolge ist eines der wirkungsvollsten legalen Instrumente, um Vermögen über Generationen zu sichern und die Steuerlast massiv zu reduzieren. Gerade als Gutverdiener mit wachsendem Vermögen solltest du nicht warten, bis der Erbfall eintritt. Jedes Jahr, das du früher beginnst, verschafft dir mehr steuerliche Spielräume – und deiner Familie mehr Sicherheit. Der Schlüssel liegt im Timing, in der richtigen Gestaltung und in einer professionellen Begleitung, die Steuerrecht, Erbrecht und Finanzplanung zusammenbringt.

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