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Wer als Gutverdiener Vermögen aufbaut, denkt zuerst an Rendite, Kosten und Struktur. Ein Hebel bleibt dabei fast immer liegen: die Verteilung des Vermögens innerhalb der Familie. Denn steuerliche Freibeträge stehen jeder Person einzeln zu – auch deinen Kindern. Wer Depots bewusst auf mehrere Köpfe verteilt, verschiebt Kapitalerträge in Freibeträge, die sonst schlicht verfallen.

Dieser Beitrag zeigt dir, wie das funktioniert, wo die Grenzen liegen und wie viel es konkret bringt.

Warum Freibeträge personenbezogen sind – und was das bedeutet

Kapitalerträge unterliegen grundsätzlich der Abgeltungsteuer von 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Bevor diese greift, steht jeder steuerpflichtigen Person ein Sparer-Pauschbetrag zu: 1.000 Euro pro Jahr, bei zusammen veranlagten Ehepaaren 2.000 Euro.

Entscheidend ist: Dieser Betrag hängt an der Person, nicht am Haushaltseinkommen. Ein Kind ohne eigenes Einkommen hat denselben Sparer-Pauschbetrag wie du – und zusätzlich den Grundfreibetrag, der 2026 bei rund 12.300 Euro liegt. Solange das zu versteuernde Einkommen des Kindes darunter bleibt, fällt auf seine Kapitalerträge im Ergebnis keine Einkommensteuer an.

Der jährliche Spielraum eines Kindes

Position Betrag pro Jahr (gerundet)
Grundfreibetrag ca. 12.300 €
Sparer-Pauschbetrag 1.000 €
Sonderausgaben-Pauschbetrag 36 €
Summe steuerfreier Kapitalertrag ca. 13.300 €
Richtwerte für 2026. Die genauen Beträge ändern sich jährlich und sollten mit deinem Steuerberater geprüft werden.

Damit die Bank keine Abgeltungsteuer einbehält, brauchst du zwei Bausteine: einen Freistellungsauftrag über den Sparer-Pauschbetrag und – für den Teil oberhalb davon – eine Nichtveranlagungsbescheinigung (NV-Bescheinigung) vom Finanzamt. Diese wird in der Regel für drei Jahre ausgestellt und bei der depotführenden Bank hinterlegt.

Ein Zahlenbeispiel

Angenommen, du hast 200.000 Euro in einem breit gestreuten Aktien-ETF investiert und entnimmst nichts. Nehmen wir vereinfacht an, in einem Jahr realisierst du beim Rebalancing 8.000 Euro Kursgewinne.

  • Alles im Elterndepot: Nach Abzug des Sparer-Pauschbetrags von 1.000 Euro bleiben 7.000 Euro steuerpflichtig. Bei Aktienfonds greift die Teilfreistellung von 30 Prozent, es verbleiben rund 4.900 Euro. Bei rund 26,4 Prozent (Abgeltungsteuer plus Soli) sind das etwa 1.290 Euro Steuer.
  • Aufgeteilt auf zwei Elternteile und zwei Kinder: Der Sparer-Pauschbetrag summiert sich auf 2.000 Euro (Ehepaar) plus 2 × 1.000 Euro (Kinder). Werden die Erträge entsprechend zugeordnet, bleiben die Kinderanteile im Rahmen ihrer Freibeträge steuerfrei. Die Steuerlast sinkt in diesem Szenario auf einen niedrigen dreistelligen Betrag – in vielen Konstellationen auf null.

Über zwanzig Jahre hinweg summiert sich dieser Effekt spürbar, weil die nicht gezahlte Steuer im Depot bleibt und weiter arbeitet. Genau das ist der eigentliche Hebel: nicht die Ersparnis in einem Jahr, sondern der Zinseszins auf die Ersparnis.

Die drei Grenzen, die du kennen musst

1. Das Geld gehört dem Kind – endgültig

Was auf ein Kinderdepot eingezahlt wird, ist zivilrechtlich Vermögen des Kindes. Du verwaltest es nur treuhänderisch bis zur Volljährigkeit. Ein Rückgriff für eigene Zwecke ist nicht zulässig, und das Finanzamt erkennt die Gestaltung nur an, wenn sie auch tatsächlich so gelebt wird. Wer das Depot faktisch wie ein eigenes behandelt, riskiert, dass die Erträge steuerlich wieder den Eltern zugerechnet werden.

2. Familienversicherung und BAföG

Übersteigt das Einkommen des Kindes bestimmte Grenzen, kann die beitragsfreie Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung entfallen. Auch bei BAföG-Anträgen wird eigenes Vermögen des Kindes angerechnet. Beide Punkte solltest du vor einer größeren Übertragung prüfen – die konkreten Grenzwerte ändern sich regelmäßig.

3. Schenkungsteuerliche Freibeträge

Übertragungen an Kinder sind Schenkungen. Pro Elternteil und Kind stehen dafür 400.000 Euro innerhalb von zehn Jahren steuerfrei zur Verfügung. Für die meisten Familien ist das keine praktische Hürde – wer aber ohnehin größere Vermögensübertragungen plant, sollte die Reihenfolge bewusst wählen, damit der Freibetrag nicht durch kleinere Beträge vorzeitig aufgebraucht wird.

Was Ehepaare zusätzlich beachten sollten

Bei gemeinsam veranlagten Ehepaaren verdoppelt sich der Sparer-Pauschbetrag automatisch auf 2.000 Euro, wenn ein gemeinsamer Freistellungsauftrag erteilt wird. Praktisch relevant wird die Aufteilung vor allem dann, wenn die Depots ungleich verteilt sind: Liegt das gesamte Wertpapiervermögen bei einem Partner, kann der Pauschbetrag des anderen zwar über die Veranlagung genutzt werden – sauberer und liquiditätsschonender ist es, den Freistellungsauftrag von vornherein richtig zu setzen.

Ein zweiter Punkt betrifft Verlustverrechnungstöpfe: Diese sind depot- und personenbezogen. Wer Verluste in einem Depot realisiert hat, aber Gewinne in einem anderen, kann diese nicht automatisch verrechnen. Hier hilft eine Verlustbescheinigung, die du bis zum 15. Dezember des Jahres bei der Bank beantragen musst.

Die praktische Umsetzung in fünf Schritten

  • Depot eröffnen: Ein Kinderdepot wird auf den Namen des Kindes geführt, beide Sorgeberechtigten müssen zustimmen. Geburtsurkunde und Identifikation beider Elternteile werden benötigt.
  • Freistellungsauftrag erteilen: Über den Sparer-Pauschbetrag, aufgeteilt auf die genutzten Banken.
  • NV-Bescheinigung beantragen: Formular beim zuständigen Finanzamt, danach bei der Bank einreichen.
  • Sauber dokumentieren: Überweisungen erfolgen vom Elternkonto auf das Kinderdepot, nie in die Gegenrichtung.
  • Jährlich prüfen: Erträge, Freibetragsauslastung und Versicherungsgrenzen einmal im Jahr durchgehen – idealerweise im November, solange noch gestaltet werden kann.

Fazit

Die Verteilung von Vermögen innerhalb der Familie ist keine exotische Gestaltung, sondern die konsequente Nutzung von Freibeträgen, die ohnehin bestehen. Der Effekt ist in einem einzelnen Jahr überschaubar, über zwei Jahrzehnte aber erheblich. Entscheidend ist, dass die Struktur sauber aufgesetzt und auch tatsächlich gelebt wird – und dass du die Nebenwirkungen bei Krankenversicherung, Ausbildungsförderung und Schenkungsteuer im Blick behältst.

Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung dar. Die Ausführungen sind allgemeiner Natur und ersetzen keine individuelle Prüfung deiner persönlichen Situation durch einen Steuerberater oder Rechtsanwalt. Genannte Beträge und Freigrenzen sind Richtwerte und ändern sich jährlich.

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Autor: Niclas Denzer | NC Finance Vermögensberatungsgesellschaft | Stand: Juli 2026


Niclas Denzer

Niclas Denzer ist Immobilienexperte und Gründer von NC Finance. Er hilft Beamten und Angestellten dabei, mit Immobilien Vermögen aufzubauen und Steuern legal zu optimieren.

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