Die dritte Schicht der Altersvorsorge – die private Vorsorge – wird oft als steuerlich unattraktiv abgetan. Zu Unrecht: Gerade in der Auszahlungsphase bietet sie mit der Ertragsanteilsbesteuerung erhebliche Vorteile. Hinzu kommt maximale Flexibilität bei der Gestaltung.
Was gehört zur dritten Schicht?
- Private Rentenversicherungen (klassisch und fondsgebunden)
- Kapitallebensversicherungen
- Fondspolicen
- Banksparpläne und Depot-Lösungen
- Kapitalanlagen in ETFs, Aktien und Fonds
Der steuerliche Trumpf: Ertragsanteilsbesteuerung
Bei einer lebenslangen Rente aus der dritten Schicht wird nur der sogenannte Ertragsanteil besteuert – also der Anteil, der rechnerisch auf die Erträge (nicht auf die eingezahlten Beiträge) entfällt. Die Höhe hängt vom Alter bei Rentenbeginn ab:

| Rentenbeginn | Ertragsanteil |
|---|---|
| 60 Jahre | 22 % |
| 62 Jahre | 21 % |
| 65 Jahre | 18 % |
| 67 Jahre | 17 % |
Beispiel: Bei 1.000 € monatlicher Privatrente ab 67 Jahren sind nur 170 € (17 %) steuerpflichtig. Bei einem persönlichen Steuersatz von 25 % zahlen du nur 42,50 € Steuern – effektive Steuerlast: 4,25 %.
Das Halbeinkünfteverfahren bei Einmalzahlung
Wählen du statt der lebenslangen Rente eine Kapitalauszahlung, profitieren du vom Halbeinkünfteverfahren: Nach mindestens 12 Jahren Vertragslaufzeit und ab dem 62. Lebensjahr wird nur die Hälfte der Erträge mit dem persönlichen Steuersatz versteuert.
Vorteile der dritten Schicht
- Flexibilität: Keine Bindung wie bei Rürup – Kapital ist verfügbar
- Vererbbarkeit: Guthaben kann vererbt werden (bei Rürup nicht möglich)
- Gestaltungsfreiheit: Wahl zwischen Rente, Kapital oder Mischform
- Günstige Besteuerung: Ertragsanteilsbesteuerung in der Auszahlung
Fazit
Die dritte Schicht verdient mehr Aufmerksamkeit in der Altersvorsorgeplanung. Die Kombination aus Flexibilität und günstiger Ertragsanteilsbesteuerung macht sie besonders für Gutverdiener attraktiv, die bereits die Höchstbeträge in Schicht 1 und 2 ausschöpfen.




